Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Stärkungsgesetz

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz bringt in 3 Stufen ganz wesentliche Neuerungen und Klarstellungen für die Kinder- und Jugendhilfe. Die erste Stufe, die bereits seit dem 10.06.2021 in Kraft ist

Inhalt der Fortbildung:

  • Beratungsansprüche durch ‚Kleinen Lotsen‘ und Verfahrenslotsen (§§ 10a und 10b SGB VIII)
  • Beteiligungsansprüche (Ombudsstellen, Beschwerdemöglichkeiten, selbstorganisierte Zusammenschlüsse, Wunsch- und Wahlrecht)
  • Wesentliche Änderungen der Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) – CareLeaverInnen, Coming-back-Option, Übergangsplanung – und Nachbetreuungspflicht (§ 41a SGB VIII)
  • Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Eltern u.a. durch wesentliche Erweiterung der Beratung und Unterstützung von allen Beteiligten bei stationären Hilfen (§§ 37 ff. SGB VIII); Stichworte: Perspektivklärung; Inhalt und Erstellung von Schutzkonzepten; Schutzpflicht des Jugendamtes bei Familienpflege, Erweiterung der Möglichkeit einer Verbleibensanordnung durch das Familiengericht, verstärkte Einbeziehung von BerufsgeheimnisträgerInnen (§ 64 Abs. 5 SGB VIII, § 4 KKG, § 8a Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII); neu geregelte Versorgung und Betreuung in Notlagen (§ 20 SGB VIII)
  • Erweiterung und Konkretisierung der Vorschriften zum Hilfeplanverfahren –  u.a. Regelung bei Geschwisterbeziehungen (§ 36 Abs. 2 S. 3 SGB VIII); zur Beteiligung nichtsorgeberechtigter Eltern und anderer Personen (§ 36 Abs. 3 SGB VIII); zur Zusammenarbeit bei Zuständigkeitsübergang (§ 36b SGV III)
  • u.v.a.

Mein Ziel ist, Ihnen durch ausreichende Kenntnisse der Neuerungen die Umsetzung des KJSG in der Praxis zu ermöglichen. Am Ende der Fortbildung erfolgt ein Ausblick auf die künftigen Änderungen in 2028 (zu § 10 Abs. 4 SGB VIII)

Sie erhalten zahlreiche Unterlagen und Hinweise.

Haben Sie Interesse an einer Inhouse-Fortbildung für Ihr Team? Dann rufen Sie mich an oder schicken mir eine E-Mail: Ich melde mich kurzfristig.