Die Hilfe zur Erziehung aus rechtlicher Sicht

Kinderschutz

Die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27ff. SGB VIII ist das ‚tägliche Brot‘ in der Arbeit der Sozialen Dienstes eines Jugendamtes. Und dennoch tauchen immer wieder die unterschiedlichsten Rechtsfragen auf, die von Ihnen gelöst werden müssen.

Mein Ziel ist es, Sie für die Anwendung des SGB VIII fit zu machen – durch verständliche Erklärungen zu den gesetzlichen Regelungen, zu ihrer pragmatischen Anwendung in der Praxis, zu gerichtlichen Entscheidungen und durch für Sie entworfene Unterlagen.

Inhalt der Fortbildung (unter Berücksichtigung der Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG):

  • Rechtliche Grundlagen (Grundgesetz, Sozialgesetzbuch)
  • Zur grundsätzlichen (All-?)Zuständigkeit des Jugendamtes nach § 10 SGB VIII mit dem Ziel der inklusiven Lösung (ohne §§ 86 ff.)
  • Die qualifizierte Beratung nach § 10a SGB VIII und der Verfahrenslotse nach § 10b SGB VIII
  • Zum Antrag auf Hilfe zur Erziehung
  • Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII
  • Die einzelnen Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII, u.a. der neue § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)
  • Das Hilfeplanverfahren nach §§ 36 SGB VIII mit allen Neuerungen durch das KJSG u.a. bei Zuständigkeitsübergang, stationären Unterbringungen, Auslandsmaßnahmen
  • Der Bescheid und das verwaltungsgerichtliche Verfahren

Sie erhalten zahlreiche Unterlagen als Unterstützung für Ihre Tätigkeit in den Sozialen Diensten.

Haben Sie Interesse an einer Inhouse-Fortbildung für Ihr Team? Dann rufen Sie mich an oder schicken mir eine E-Mail: Ich melde mich kurzfristig.