Die Inobhutnahme unter rechtlichen Gesichtspunkten

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Eil- und Notfällen durch eine Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII). Eine Inobhutnahme, insbesondere ohne das Einverständnis der Personensorgeberechtigten, stellt oft nicht nur eine enorme sozial-pädagogische, sondern zusätzlich eine große emotionale Herausforderung dar. Gerade in diesen Fällen ist es notwendig, die in § 42 SGB VIII geregelten Rechte und Pflichten des Jugendamtes zu kennen. Zur Rechtmäßigkeit von Inobhutnahmen gibt es dabei insbesondere in letzter Zeit einige interessante und hilfreiche Gerichtsentscheidungen, die wir besprechen werden.

Mein Ziel ist, Sie durch genaue Rechtskenntnisse des § 42 SGB VIII auch in Eil- und Notfällen rechtmäßig handlungsfähig zu machen.

Inhalt der Fortbildung:

  • Elternrechte – Kinderrechte nach dem Grundgesetz (Art. 2 und 6 GG)
  • Anlässe einer Inobhutnahme:
    Bitte des Kindes – dringende Gefahr – umF
  • Der Zeitpunkt der Einschaltung des Familiengerichts
  • Rechte und Pflichten des Jugendamtes während der Inobhutnahme
  • Beendigung der Inobhutnahme
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Unmittelbarer Zwang
  • Das Verwaltungsverfahren incl. Sofortvollzug
  • Nachfolgende Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungs- oder Familiengericht

Sie erhalten zahlreiche Unterlagen (z.B. Checklisten, Formulare, eine Vorlage für Schriftsätze an das Familiengericht)

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