Die aktive Mitwirkung des Jugendamtes im familiengerichtlichen Verfahren

Sowohl bei der Anfertigung einer Stellungnahme für das Familiengericht als auch bei der anschließenden Teilnahme an der mündlichen Verhandlung stellen sich den sozialpädagogischen Fachkräften oft zahlreiche Fragen zu Rechten und Pflichten des Jugendamtes im Verfahren, zum Ablauf des Verfahrens, zur Stellung der anderen Mitwirkenden und den Möglichkeiten gegen eine familiengerichtliche Entscheidung Beschwerde einzulegen. Ohne eingehende Rechtskenntnisse ist das nicht möglich.

Mein Ziel ist Ihre Stärkung durch Vermittlung der notwendigen Rechtskenntnisse sowie wichtiger Hintergrundinformationen, damit Sie im Interesse der Kinder und Jugendlicher aktiv, selbstbewusst und erfolgreich in familiengerichtlichen Verfahren mitwirken können.

Inhalt der Fortbildung:

  • Rechtliche Grundlagen (GG, FamFG, SGB VIII)
  • Die Vorbereitung eines familiengerichtlichen Verfahrens durch das Jugendamt
  • Inhalt einer Anregung nach § 1666 BGB an das Familiengericht
  • Teilnehmende und deren Aufgaben: Richter*in, Jugendamt, Personensorgeberechtigte / Vormund / Pfleger sowie deren VertreterIn (RechtsanwältIn), Kind / Jugendlicher, Verfahrensbeistand, GutachterIn u. a.
  • Die mündliche Verhandlung
  • Die Entscheidung des Familiengerichts mit den Möglichkeit der Überprüfung bzw. Änderung nach § 166 FamG i.V.m. § 1696 BGB
  • Die Beschwerde gegen Beschlüsse des FamG durch das Jugendamt

Sie erhalten zahlreiche Unterlagen u.a. eine Vorlage für den notwendigen Inhalt einer Anregung an das Familiengericht nach § 1666 BGB; Checklisten; Tipps für das Auftreten vor Gericht, Unterlagen für eine Beschwerde durch das Jugendamt, u. v. m.

Haben Sie Interesse an einer Inhousefortbildung? Dann rufen Sie mich an oder schicken mir eine E-Mail: Ich melde mich kurzfristig.