
Was darf ich wen fragen, wie speichern und was an wen wie übermitteln?
Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen allen Beteiligten in der Jugendhilfe ist bekanntlich die Grundlage für eine gelingende Unterstützung, ob bei Kindeswohlgefährdungen oder bei einem Verfahren der Hilfe zur Erziehung. Der Schutz von Sozialdaten ist damit notwendige Bedingung einer fachlich-qualifizierten Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist. Soweit die Theorie, aber in der Praxis stellen sich häufig die unterschiedlichsten Fragen, die zeitnah und vor allem ohne den Kinderschutz zu untergraben, gelöst werden müssen:
Mein Ziel ist, Sie für die Beantwortung der zahlreichen Fragen im Sozialdatenschutzrecht fit zu machen und dabei gleichzeitig den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicher zu stellen
von A wie Akteneinsicht, Auskunftspflicht an Amtsleitung und JHA/Dezernent, Aussagverweigerung bei Gericht, Einwilligungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen, Pflicht zur Strafanzeige, Weitergabe von anvertrauten Daten bis Z wie Zeugnisverweigerungsrecht bei einer Aussage vor Gericht
Inhalt der Fortbildung:
- Rechtliche Grundlage des Datenschutzes (Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die relevanten Rechtsnormen)
- Rechte der Betroffenen
- Die Erhebung von Daten (Welche Daten darf ich bei wem erheben?)
- Die Datenspeicherung (Welche Daten darf ich wo und wie speichern?)
- Die Datenweitergabe (Welche Daten darf ich weitergeben in der Teamberatung, in Vertretungsfällen, beim Hilfeplangespräch, bei Kontakt zur Polizei, zur Staatsanwaltschaft, zu Gerichten; zu Anwälten)
- Der Umgang mit anvertrauten Daten nach § 65 SGB VIII
- Bußgeld- und Strafvorschriften
Sie erhalten umfangreiches Arbeitsmaterial wie eine der EU-DSGVO entsprechende Einwilligungserklärung; eine Checkliste für die rechtmäßige Übermittlung von Daten, den Antrag auf Akteneinsicht; Formular für die Ablehnung einer Aussagegenehmigung nach einer Ladung als Zeuge an das Gericht u. a. m.
Haben Sie Interesse an einer Inhouse-Fortbildung? Dann rufen Sie mich an oder schicken mir eine E-Mail: Ich melde mich kurzfristig.